Öffentlichkeitsgrundsatz gelebt: Die Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgänge waren am Montag, den 16.6., Zuhörer eines Strafverfahrens am Landesgericht Krems.
Angeklagt waren die Vergehen der gefährlichen Drohung sowie der Nötigung. Die Schülerinnen und Schüler konnten das erlernte Wissen in Strafrecht nun in seiner praktischen Anwendung erleben. Eine Einzelrichterin verhandelte die beiden Vergehen. Darüber hinaus waren eine Staatsanwältin, ein Verteidiger sowie eine Privatbeteiligtenvertreterin (Opfervertreter) und ein Bewährungshelfer– neben dem Angeklagten selbst – Teilnehmer des Prozesses.
Nach der Urteilsverkündung durch die Richterin (Hinweis: im Strafprozess wird zum Schluss immer mündlich verkündet) hatten die Schülerinnen und Schüler noch die Möglichkeit den großen Schwurgerichtssaal am LG Krems zu besuchen. Im Schwurgerichtssaal werden die Geschworenenprozesse verhandelt, also Delikte wie Mord bzw Delikte nach dem Verbotsgesetz 1947 (zB NS-Wiederbetätigung). Anschließend erhielten die Schülerinnen und Schüler noch einen Einblick in die ursprünglichen Grundbücher. Seit mittlerweile 30 Jahren sind die Grundbuchsdaten elektronisch abrufbar.

